Baustellenbedingungen

Informationen zu den markierenden Bereichen

Baustellenbedingungen: trocken, besenrein, öl- bzw. trennmittelfrei, frei zugänglich, verkehrsfrei,
ohne Mikrobewuchs, Bodeneignung vorausgesetzt, Zeichnung und/oder Einweisung vor Ort,
Bodentemperatur > +5° C

Begriffserklärung:

1. trocken – Markierungsstoffe jeglicher Art haften nur auf trockenen Untergründen.

Aus diesem Grund ist ein Markieren während oder nach Regenfällen nicht fachgerecht. Auch
andere Bodennässe ist eine Behinderung. Es reicht nicht aus, wenn der Untergrund
augenscheinlich trocken ist, sondern er muss auch in den Poren oder Vertiefungen trocken
sein. Oberflächliche Trockenheit reicht nicht aus.

2. besenrein – Die zu markierende Fläche ist von losem Schmutz und Stäuben zu befreien.

Meist reicht das Reinigen mit einer Kehrsaugmaschine aus. Sind jedoch fest haftende
Verschmutzungen vorhanden (z.B. festgefahrene Erde, Lehm oder dergleichen), sind diese
manuell zu entfernen.

3. öl- bzw. trennmittelfrei – Trennende Materialien auf den zu markierenden Flächen verhindern eine zuverlässige Haftung.

Zu den häufig vorkommenden Verschmutzungen dieser Art gehören Öllachen, die von
geparkten Autos stammen. Öle, Fette, aber auch andere Trennmittel wie Silikone, Talkum und
weitere müssen vor der Markierung zuverlässig entfernt werden, da sonst die Haftung
verhindert oder beeinträchtigt wird.

4. frei zugänglich – Die zu markierende Fläche muss in ihrer Gesamtheit frei von Hindernissen jeglicher Art sein.

Für die Applikation benötigen wir einen Freiraum von min. 10 cm rechts und min. 100 cm links
der späteren Linienführung. Auch muss es möglich sein, die Baustelle mit einer fahrbaren
Markierungsmaschine (LxBxH = 180x90x110 cm / Gewicht: ca. 150 kg) zu erreichen.

5. verkehrsfrei – Fahr- und Fußverkehr ist während der Applikation und in der Trocknungszeit danach zu vermeiden.

Wir sichern applizierte Markierungen mit Pylonen ab und sind für ein Betreten oder
Überfahren durch Dritte nicht verantwortlich. Die Freigabe zur Nutzung der Fläche ist mit uns
abzusprechen. Trocknungszeiten sind variabel und hängen vom eingesetzten
Markierungsstoff, dem Untergrund, der Temperatur und anderen Bedingungen ab.

6. ohne Mikrobewuchs – Flechten, Moose und andere Arten von kaum sichtbaren pflanzlichen Bewuchsen können die Haftung einer Markierung stark beeinträchtigen

Daher muss, besonders bei älteren Untergründen, dafür gesorgt sein, dass solcher
Mikrobewuchs vor der Markierung entfernt wird. In aller Regel gelingt das bestens mit einem
Wasser-Hochdruckreiniger. (Achtung: im Sinne von 1. muss zwischen der Reinigung und dem
Termin der Markierung genügend Trocknungszeit einkalkuliert werden)

7. Bodeneignung vorausgesetzt – Ob ein Boden geeignet ist, wird in der Angebotsphase geprüft.
In einfachen Fällen genügt eine Beschreibung, evtl. unterstützt durch Fotos – bei fraglichen
Bedingungen führen wir eine Baustellenbesichtigung durch.

Wir gehen natürlich davon aus, dass sich die Bedingungen zwischen Angebot und Auftrag
(Baubeginn) nicht geändert haben.

8. Zeichnung und/oder Einweisung vor Ort – Die Grundvoraussetzung für eine „passende“
Markierung

Bei der Bodenmarkierung gehen wir von einer Toleranz von allgemein +/-1 cm aus, wenn eine
bemaßte Zeichnung vorliegt. Bei groben Angaben vor Ort entfällt diese Toleranz.
Grundsätzlich muss diese Baustellenbedingung (Plan oder Einweisung) zu Baubeginn vom
AG geleistet werden.

9. Besondere Bedingung in der „kalten“ Jahreszeit: Bodentemperatur > +5° C

Vom 1. November bis 31. März dauert die sog. garantiefrei Zeit, d.h. während dieser Periode herrschen bei OUTDOOR-Markierungen in der Regel keine zulässigen Bedingungen. Da aber bereits früher (Ende September und im Oktober) oder auch später nach dem 31. März Nachtfröste auftreten können, müssen wir auf diese Bedingung verweisen.

Interessiert? Dann vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.

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